AGB

 

 

1. Allgemeines – Geltungsbereich

  • Geltung: Diese Bedingungen sind Bestandteil aller Liefer-, Werks-, Werkliefer- und Dienstleistungsverträge sowie Angebote. Sie gelten spätestens mit Auftragserteilung oder Annahme der Lieferung als anerkannt.

  • Zielgruppe: Die AGB gelten sowohl für Verbraucher als auch für Unternehmer (inkl. juristischer Personen des öffentlichen Rechts).

  • Abweichende Bedingungen: Fremden Einkaufs- oder Geschäftsbedingungen wird ausdrücklich widersprochen. Diese werden nur Vertragsbestandteil, wenn ihnen schriftlich zugestimmt wurde.

2. Angebot und Vertragsabschluss

  • Bindungsfrist: Angebote sind 8 Wochen bindend (ausgenommen stark schwankende Material- und Pflanzenpreise).

  • Annahme: Der Kunde erklärt mit der Bestellung verbindlich sein Kaufinteresse. Wir können dieses Angebot innerhalb von 2 Wochen schriftlich oder durch Arbeitsbeginn annehmen.

  • Vorbehalt: Der Vertragsschluss erfolgt unter Vorbehalt der richtigen/rechtzeitigen Selbstbelieferung.

  • Preise & Mengen: Angebote sind freibleibend und mengengebunden. Bei Unterschreitung der geplanten Massen behalten wir uns Preiskorrekturen vor.

  • Bearbeitungsgebühren: Für Schadensregulierungs-Angebote (z. B. Versicherungsfälle) berechnen wir 20 % netto des Auftragswertes (wird bei Beauftragung gutgeschrieben).

  • Urheberschutz: Pläne, Entwürfe und Zeichnungen bleiben Eigentum der Firma und dürfen ohne Zustimmung nicht vervielfältigt oder an Dritte weitergegeben werden.

  • Ansprechpartner: Der Auftraggeber muss einen bevollmächtigten Vertreter benennen.

3. Leistung, Lieferung und Kundenpflichten

  • Einweisung: Vor Arbeitsbeginn muss der Auftraggeber unser Personal in die technischen Einrichtungen einweisen und auf Gefahrenquellen hinweisen.

  • Fristen: Termine gelten als annähernd und unverbindlich, sofern nicht anders vereinbart.

  • Höhere Gewalt: Wetterkatastrophen, Streiks oder Pandemien verlängern die Ausführungsfristen; Schadensersatzansprüche des Kunden entstehen hierdurch nicht.

  • Weisungsrecht: Das Weisungsrecht gegenüber den Mitarbeitern liegt allein bei uns.

  • Bauseitige Leistungen: Der Auftraggeber stellt Genehmigungen, Leitungspläne sowie Wasser- und Stromanschlüsse und Lagerplätze unentgeltlich zur Verfügung.

  • Abrechnungsgrundlage: Die Abrechnung erfolgt nach tatsächlichem Aufmaß vor Ort.

4. Vertragsstrafe

  • Voraussetzung: Bei schuldhafter Nichterfüllung oder gravierenden Verstößen wird eine Vertragsstrafe in Höhe von 50 % netto der Vertragssumme fällig.

  • Frist: Die Strafe greift, wenn ein Verstoß nicht innerhalb von 10 Werktagen nach schriftlicher Aufforderung behoben wird.

  • Anrechnung: Die Strafe wird auf eventuelle Schadensersatzansprüche angerechnet.

5. Preise, Zahlung und Eigentum

  • Zahlungsziel: 8 Tage nach Rechnungsdatum (bzw. laut ausgewiesener Frist) ohne Abzug.

  • Anzahlung: Wir fordern bei Vertragsschluss eine Vorauszahlung von mind. 50 % netto für Materialien. Eine Sicherheitsleistung von bis zu 75 % kann vor Baubeginn verlangt werden.

  • Abschlagszahlungen: Bis zu 90 % des Auftragswertes können nach Projektfortschritt in Rechnung gestellt werden.

  • Zusatzleistungen: Nachträglich beauftragte Arbeiten werden nach vereinbarten Sätzen (oder ortsüblichen Sätzen) abgerechnet und sind nicht skontofähig.

  • Mahngebühren: 1. Mahnung: 5,00 € | 2. & 3. Mahnung: je 10,00 €. Danach Verzugszinsen gemäß Basiszinssatz.

  • Erschwerte Bedingungen: Für Überstunden, Nacht- oder Feiertagsarbeit sowie unvorhergesehene Erschwernisse behalten wir uns Zuschläge vor.

6. Abnahme

  • Frist: Nach Fertigstellungsanzeige hat der Kunde 10 Werktage Zeit für eine gemeinsame Abnahmebesichtigung.

  • Fiktive Abnahme: Erfolgt keine Abnahme oder wird das Werk in Benutzung genommen (nach 6 Tagen), gilt die Leistung als abgenommen.

  • Gefahrenübergang: Mit der Abnahme geht das Risiko auf den Auftraggeber über.

7. Maße und Muster

  • Toleranzen: Maße sind ca.-Werte im Rahmen der gesetzlichen Normen.

  • Naturprodukte: Abweichungen in Form und Farbe bei Natursteinen oder Pflanzen sowie Ausblühungen bei Betonstein sind naturbedingt und berechtigen nicht zur Reklamation.

8. Garantie und Gewährleistung

  • Umfang: Es gelten die Bestimmungen der VOB/B (§ 13).

  • Pflanzen/Saatgut: Mängel müssen sofort nach der Verarbeitung angezeigt werden. Eine Anwuchsgarantie wird standardmäßig nicht übernommen.

  • Anwuchsgarantie: Nur gegen Aufpreis für max. 1 Jahr (setzt korrekte Pflege durch den Kunden voraus).

  • Ausschluss: Keine Gewähr für vom Kunden gestellte Materialien oder Schäden durch Setzungen fremder Erdarbeiten.

  • Nachbesserung: Wir haben das Recht auf Nachbesserung vor Rücktritt oder Preisminderung.

9. Datenschutz

  • Personenbezogene Daten werden vertraulich gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO zur Vertragserfüllung verarbeitet.

10. Gerichtsstand

  • Gerichtsstand ist der Sitz der Firma (Amtsgericht Hanau), sofern gesetzlich zulässig.

11. Schlussbestimmungen

  • Salvatorische Klausel: Sollten Teile dieser AGB unwirksam sein, bleibt der Rest des Vertrages gültig.

  • Schriftform: Änderungen und Nebenabreden bedürfen der Schriftform.

  • Zukunftsklausel: Diese AGB gelten auch für alle zukünftigen Geschäfte mit dem Kunden.